Allgemeine Geschäftsbedingungen
Peter Knapp GmbH
1. Allgemeines
1.1. Zum Zustandekommen eines Vertrages unterbreitet die Peter Knapp GmbH nach
Vorgesprächen ein Angebot über die vorgeschlagene(n) Maßnahme(n). Dieses Angebot ist für
den Angebotsempfänger verbindlich, sobald dieser das Angebot per Mail oder postalisch
bestätigt. Durch diese Bestätigung des Auftrages kommt der Vertrag über die jeweilige(n)
Maßnahme(n) zustande.
1.2. Die Peter Knapp GmbH ist bis 30 Tage nach Versand des Angebotes zur Umsetzung der
vorgeschlagenen Maßnahme verpflichtet, sofern eine Auftragsbestätigung und damit ein
Vertragsschluss erfolgen. Erfolgt die Auftragsbestätigung später als 30 Tage nach
Angebotsversand, ist die Peter Knapp GmbH berechtigt – jedoch nicht verpflichtet – den
Vertrag zu schließen und die jeweilige(n) Maßnahme(n) durchzuführen. In diesem Fall ist eine
entsprechende schriftliche Bestätigung der Peter Knapp GmbH (auch per Mail) erforderlich.
Der Vertrag kommt in diesem Fall mit dieser Bestätigung durch die Peter Knapp GmbH
zustande.
1.3. Mündliche, telefonische oder sonstige Vereinbarungen sind nur dann für die Peter Knapp
GmbH verbindlich, wenn sie nachträglich durch die Peter Knapp GmbH schriftlich bestätigt
werden.
1.4. Sämtlichen – auch künftigen – Leistungen der Peter Knapp GmbH liegen diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und Ergänzungen gelten als widersprochen
und ausgeschlossen, sofern durch die Peter Knapp GmbH keine ausdrückliche schriftliche
Zustimmung erfolgte.
2. Durchführung von Maßnahmen
2.1. Es bleibt der Peter Knapp GmbH vorbehalten, Leistungen an den Auftraggeber nur dann zu
erbringen, wenn sämtliche fälligen Forderungen aus vorangegangenen Rechnungen beglichen
sind.
2.2. Technische, konzeptionelle, inhaltliche und gestalterische Abweichungen von den
beschriebenen Maßnahmen behält sich die Peter Knapp GmbH ausdrücklich vor.
2.3. Bei Gruppenseminaren stellt der Auftraggeber der Peter Knapp GmbH vor Beginn des
Seminars eine Teilnehmerliste unter Angabe von Vor- und Nachnamen zur Verfügung. Ggf.
werden von der Peter Knapp GmbH weitere zur Durchführung des Seminars notwendige
Angaben erbeten.
3. Honorare und anfallende Kosten – Inhalt und Fälligkeit
3.1. Honorare und anfallende Kosten werden in Form einer Rechnung erhoben und verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe der jeweils gültigen Sätze.
3.2. Die Berechnung der Honorare erfolgt im Halbstundentakt. Ab der angefangenen halben
Stunde wird in der Abrechnung auf diese halbe Stunde aufgerundet.
3.3. In den Honoraren und weiteren Kosten sind die von den Teilnehmer*innen selbst zu tragenden
Kosten der Anreise, Übernachtung und Verpflegung nicht enthalten.
3.4. Ebenfalls nicht in den Honoraren enthalten sind die Reise- und Hotelkosten, die Verpflegungssowie die Raumkosten. Reisekosten werden mit 0,50 € pro Kilometer angesetzt und die
Hotelkosten betragen je nach Auslastung/Messezeit zwischen 80€ und 200€. Dies gilt nicht,
sofern eine ausdrückliche anderweitige Regelung getroffen wurde.
3.5. Materialkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3.6. Die Rechnung ist 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
4. Höhere Gewalt / Krankheit
4.1. Treten Ereignisse ein, die eine von der Peter Knapp GmbH eingesetzte Person daran hindern,
die vereinbarte Leistung zu erbringen, wie Krankheit, höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Krieg, Eingriffe staatlicher Behörden oder ähnliche Umstände, die nicht von der
Peter Knapp GmbH oder der Person zu verantworten sind, so entfällt die Leistungspflicht für
die Dauer des Bestehens des Hinderungsgrundes.
4.2. In diesem Falle ist die Peter Knapp GmbH berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ganz
oder teilweise zurückzutreten. Die Vertragsparteien erzielen hiermit ausdrücklich
Einvernehmlichkeit darüber, dass dem Auftraggeber keinerlei Schadensersatz-ansprüche
gegen die Peter Knapp GmbH zustehen.
5. Stornierung
5.1. Im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber gelten die folgenden Regelungen. Als
Werktage gelten die Tage von Montag bis Freitag.
5.1.1. Coachings
§ Absage bis 6 Werktage vorher: keine Kosten
§ Absage bis 4 Werktage vorher: 50 % des Gesamthonorars
§ Absage bis 1 Werktag vorher: 75 % des Gesamthonorars
§ Absage bei weniger als 1 Werktag vorher: 100 % des Gesamthonorars
5.1.2. Alle weiteren Maßnahmen:
§ Absage bis 45 Tage vorher: keine Kosten
§ Absage bis 30 Tage vorher: 30 % des Gesamthonorars
§ Absage bis 21 Tage vorher: 50 % des Gesamthonorars
§ Absage bis 7 Tage vorher: 75 % des Gesamthonorars
§ Absage weniger als 7 Tage vorher: 100 % des Gesamthonorars
5.2. Zusätzlich sind dem Auftragnehmer im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber die
ausgelegten Raum- und Reisekosten (einschließlich Hotelkosten) zu erstatten, sofern diese für
den Auftragnehmer nicht stornierbar und/oder erstattungsfähig sind.
5.3. Im Falle der Stornierung durch den Auftragnehmer hat dieser den Auftraggeber
schnellstmöglich über die Stornierung zu informieren.
5.4. Im Falle der Stornierung durch den Auftragnehmer entfällt für den Auftraggeber die Pflicht
zur Vergütung der stornierten Maßnahme, zudem fallen für den Auftraggeber weder Raumund Verpflegungskosten noch Reisekosten der Trainer*innen an.
5.5. Die Verschiebung eines bereits fest vereinbarten Termins gilt als Terminabsage und wird als
eine Stornierung im Sinne des § 5 behandelt.
6. Haftung / Ausschlussrecht
6.1. Für den Erfolg von Maßnahmen, die aufgrund unserer Trainings- oder Beratungstätigkeit
eingeleitet werden, übernimmt die Peter Knapp GmbH keine Gewährleistung.
6.2. Die Teilnahme an den Maßnahmen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für körperliche
und/oder geistige Schäden kann nicht übernommen werden. Die übliche gesetzliche Haftung
Dritter bleibt hiervon unberührt.
6.3. Stört ein*e Teilnehmer*in wiederholt den Ablauf einer Maßnahme, so ist die Peter Knapp
GmbH berechtigt, den/die betreffende*n Teilnehmer*in abzumahnen und im
Wiederholungsfalle von der weiteren Teilnahme auszuschließen, ohne dass sich daraus ein
Erstattungsanspruch an „unverbrauchten Maßnahmengebühren“ ableiten ließe.
7. Vertraulichkeit
7.1. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung.
7.2. Sämtliche vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen sind
vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln und dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht
werden.
7.3. Ebenso gelten die im Rahmen der Auftragserfüllung gewonnenen Erkenntnisse bzw.
Ergebnisse als vertrauliche Informationen und sind an Dritte nicht weiterzugeben. Die Peter
Knapp GmbH hat alle geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um Datengeheimnis zu wahren und
Vertraulichkeit gegenüber ihren Kunden sicherzustellen.
8. Schutz und Urheberrechte
Alle durch die Peter Knapp GmbH aufgrund des erteilten Auftrags zum Zweck der
Vertragserfüllung erstellten, verwendeten und/oder dem Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sofern dem Auftraggeber nicht
ausdrücklich ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, ist es dem Auftraggeber untersagt, diese
Unterlagen ganz oder auch nur teilweise für eigene Zwecke und /oder gegenüber Dritten zu
verwenden und/oder diese an Dritte weiterzugeben.
9. Referenznennung
Peter Knapp GmbH ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter
Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich. Peter Knapp GmbH ist berechtigt, den
Kunden nach Fertigstellung des Projekts als Referenz zu nennen, insbesondere auf der
Webseite und im Rahmen der Neukundenakquise/bei Ausschreibungen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist Berlin. Sofern
gesetzlich zulässig, wird für alle Streitigkeiten als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
11. Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so sind sie unter Hinzuziehen der gesetzlichen Bestimmungen so auszulegen und
anzuwenden, dass ihr Sinn und Zweck innerhalb der Geschäftsbedingungen weitestgehend
gewahrt bleibt. Von der Möglichkeit der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die
übrigen Bestimmungen unberührt.